Der FDP-Kreisverband Heinsberg begrüßt, dass der Verfassungsgerichtshof des Landes Nordrhein-Westfalen in seinem Urteil vom 20. Mai 2025 die am 4. Juli 2024 mit den Stimmen von CDU, SPD und Grünen verabschiedete Änderung des Kommunalwahlgesetzes für verfassungswidrig erklärt hat. Damit ist das oberste Gericht des Landes Nordrhein-Westfalen der schon bei der Verabschiedung der Gesetzesänderung vielfach geäußerten Kritik gefolgt. Der Verfassungsgerichtshof stellt fest, dass das geänderte Sitzverteilungsverfahren kleinere Parteien systematisch benachteiligt, weil bei mathematischen Aufrundungen die Zusatzsitze ausschließlich den größeren Parteien zufließen. Das neue System nimmt dadurch Abkehr von dem zuvor allgemein als aus-gewogen beschriebenen System, bei dem es mehr oder weniger zufallsabhängig war, ob einer Partei "Rundungsglück" oder "Rundungspech" zuteilwurde. Damit - so das Gericht - werde ein bestehendes Ungleichgewicht nicht nur nicht beseitigt, sondern sogar verstärkt.
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