Land schafft Rechtsunsicherheit und sorgt für Unruhe unter den Kommunen

Kreis Heinsberg. Bei der letzten Kreisausschusssitzung berichtete die Verwaltung zum Sachstand der systemischen Schulbegleitung. Durch Kreistagsbeschluss wurde die Kreisverwaltung beauftragt, zum nächstmöglichen Zeitpunkt eine Koordinierungsstelle zur Projektkonzeptionierung, -koordinierung und -begleitung der systemischen Schulbegleitung einzurichten. In Abstimmung mit allen Beteiligten wurde ein Konzept zur Einführung der systemischen Schulbegleitung an mehreren Schulen im Kreisjugendamtsbezirk erarbeitet. Geplanter Starttermin ist der Schuljahresbeginn 2024/25. Vorgesehen im Rahmen des Modellprojektes ist eine einjährige Laufzeit mit einjähriger Verlängerungsoption. Das Projekt ist so geplant, dass bei Zugrundelegung der Inklusionspauschale der vergangenen Jahre eine vollständige Finanzierung über die Inklusionspauschale möglich sei. Nachdem die Landesregierung im vergangenen Jahr zunächst angekündigt hatte die Inklusionsmittel zu kürzen, erfolgte im September 2023 die Klarstellung durch das Land, dass auch weiterhin Mittel zur Verfügung gestellt würden.

Die Verordnung zur Förderung kommunaler Aufwendungen für die schulische Inklusion ist am 9. Januar 2024 in Kraft getreten. Während frühere Fassungen der Verordnung die Höhe der Inklusionspauschale gleich für mehrere Jahre regelte, trifft die aktuell gültige Verordnung jedoch lediglich eine Regelung für das Schuljahr 2023/24. Zum jetzigen Zeitpunkt ist es völlig unklar, ob für das Schuljahr 2024/25 eine Inklusionspauschale durch das Land zur Förderung der kommunalen Aufwendungen für die schulische Inklusion überhaupt zur Verfügung gestellt wird. Aus Sicht der SPD und FDP besteht die zwingende Notwendigkeit einer Verstetigung der Inklusionspauschale. Für das Schuljahr 2023/24 hat der Kreis Heinsberg eine Inklusionspauschale in Höhe von rd. 678.000 Euro vom Land erhalten. Eine mögliche Kürzung oder sogar Streichung der Mittel durch die schwarz-grüne Landesregierung sehen SPD und FDP mit großer Sorge.

Andrea Reh, Sprecherin der SPD-Fraktion im Schulausschuss und stellvertretende Landrätin, sagt: „Wir dürfen die Schulen nicht allein lassen bei der Bewältigung der Aufgaben der Inklusion. Für eine gelingende Inklusion sind Schulassistenzen unerlässlich. Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in den Schulen, die Integrationshelferinnen und Integrationshelfer wie auch Städte und Gemeinden brauchen eine verlässliche Finanzierungszusage auch über das laufende Schuljahr hinaus. Kinder und Jugendliche müssen im Land NRW endlich zur Chefsache gemacht werden!“

Stefan Lenzen, FDP-Fraktionschef, betont: „Das Land sorgt unnötig für Unsicherheit unter den Beteiligten, die sich tagtäglich für die Inklusion einsetzen. Die Kommunen brauchen Planungssicherheit, statt neuer Rechtsunsicherheit, ob bzw. in welcher Höhe Landesmittel auch künftig bereitgestellt werden. Wenn CDU und Grüne auch weiterhin nur jährlich die Mittel in Aussicht stellen, dann wird schlussendlich mangels Finanzierungssicherheit nie ein Projekt starten können“, äußert Lenzen seine Kritik.